Die gelben Bälle fliegen wieder
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 09. Mai 2020 die neue Landesverordnung sowie einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der nicht nur festhält, dass Tennisanlagen ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden dürfen, sondern auch unter welchen Auflagen. Basierend darauf hat der BTV nun explizite Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet, die hierbei beachtet werden müssen. Diese Informationen finden Sie am schwarzen Brett in unserem Clubheim und hier: https://www.badischertennisverband.de/
Die aktuelle Verordnung bzw. den FAQ-Katalog des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/
Für jede Trainings- und andere Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. ÜbungsteilnehmerInnen sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Bitte füllen Sie daher bei jeder Platznutzung vor Betreten des Platzes die im Clubheim hängende Tabelle vollständig aus.
Tennisclub Neuried
Kohlgasse, bei der Sporthalle
77743 Neuried-Ichenheim
http://baden.liga.nu/cgi-bin/WebObjects/nuLigaTENDE.woa/wa/clubInfoDisplay?club=32942
Unser TCN!